Beratungsgesellschaft für Reintegration mbH
     Ihr Partner für Betriebliches Eingliederungsmanagement

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
Die BGfR mbH führt Beratungen, Fallmanagement und Seminare (folgend Dienstleistungen benannt) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (auch Kunde, Klient) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt BGfR mbH nicht an. Auch wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeine Geschäftsbedingungen von BGfR mbH.
2. Vertragsgegenstand und Haftung
Bei der Tätigkeit von BGfR mbH handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die von BGfR mbH abgeschlossenen Verträge, deren Gegenstand die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges sind. Insbesondere schuldet BGfR mbH nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von BGfR mbH bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. BGfR mbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Inhalt der Angebote sowie der Beratungs-, Fallmanagement- und Seminarleistung ausschließlich auf die individuelle Situation des Auftraggebers bezieht und keine allgemein gültigen Aussagen enthält. Die BGfR mbH steht dafür ein, dass sie ihr Dienstleistungen nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen.
3. Angebote und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot vereinbarten Preise für Dienstleistungen sind Rechnungsgrundlage. Der Betrag ist spätestens eine Woche nach Rechnungslegung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Befindet sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen gegenüber BGfR mbH in Verzug, so ist diese berechtigt, ihre Arbeit einzustellen, bis die offenen Forderungen erfüllt sind.
4. Terminvereinbarungen und Absagen (Fallmanagement)
Termine werden zwischen BGfR mbH und dem Auftraggeber nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Leistungserbringung werden einvernehmlich vereinbart. Ein gebuchter Termin ist bei Anreise durch BGfR mbH 7 Tage abzusagen. Termine in Leipzig oder Web sind 48 Stunden vorher abzusagen. Bei verspäteter Absage wird der vereinbarte Preis zu 50% der vollen Höhe fällig.
5. Terminvereinbarungen und Stornierungen (Beratungen, Seminare)
Die Termine für Beratungen und Seminare werden zwischen BGfR mbH und dem Auftraggeber vereinbart. Stornierungen durch den Auftraggeber sind kostenfrei, wenn sie spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin in Textform bei BGfR mbH eingehen. Für Stornierungen, die weniger als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eingehen, ergeben sich folgende Bearbeitungsgebühren: Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Honorars; Stornierung weniger 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 75 % des Honorars; Stornierung ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100% des Honorar Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Umbuchung bzw. Stornierung bei BGfR mbH. Die Benennung einer Vertretung, eine Umbuchung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht oder E-Mail erfolgen.
6. Leistungserbringung und Leistungsort
Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung findet nach Wahl des Auftraggebers entweder in den Räumen der BGfR mbH oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Die Dienstleistungserbringung kann ebenso telefonisch oder über Web erfolgen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für seine technischen Voraussetzungen. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den vertraglichen Vereinbarungen erbracht.
7. Abweichende Regelungen
Entscheidet ein Auftraggeber, dass er die Dienstleistung von BGfR mbH nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, kann er jederzeit die Beauftragung gemäß vereinbarten Fristen kündigen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu begleichen.
8. Stornierungen (Beratungen, Seminare, Fallmanagement) durch den Auftragnehmer
BGfR mbH behält sich vor, die jeweilige Beratung bzw. das Seminar bis 14 Kalendertage vor dem Termin abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für sie technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Der betroffene Auftraggeber wird umgehend informiert. Der Auftraggeber ist im Falle der Verschiebung berechtigt, seine Anmeldung binnen 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verschiebung zu stornieren. Bei Absage bzw. Stornierung ist die BGfR mbH nur zur Erstattung bereits gezahlter Honorare bzw. Seminargebühren verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Anmeldung, Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Eine Anmeldung in Textform ist erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält darauffolgend eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Rechnung und weiteren Angaben. Die Rechnung ist spätestens eine Woche nach Rechnungslegung fällig. Sollte BGfR mbH aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl) gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so zahlt sie die geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche an BGfR mbH können nicht geltend gemacht werden.
10. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
BGfR mbH ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.
11. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen von BGfR mbH dienen ihrer gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Sie sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching- Zwecken angefertigt werden.
12. Nutzungsrechte und andere Unterlagen
Alle die durch BGfR mbH bereitgestellten Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei BGfR mbH. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch BGfR mbH. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
13. Änderungen und Ergänzungen
Sonstige Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Leipzig.
14. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahekommt (Salvatorische Klausel).