Beratungsgesellschaft für Reintegration mbH
     Ihr Partner für Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ablaufkonzept eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Arbeitgeber in Deutschland sind seit 2004 verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, es ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen und sichert gleichzeitig durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.

Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Betriebliche Eingliederungsmanagement stellt den rechtlichen Rahmen für alle Unternehmen im Umgang mit Beschäftigten, die mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Sind Beschäftigte Rückblickend auf 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist ein BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX durchzuführen. Die Vorschrift gilt für alle Beschäftigten, es kommt nicht darauf an, ob diese schwerbehindert oder gleichgestellt sind. Auch die Existenz einer Mitarbeiter- und/oder Schwerbehindertenvertretung spielt dabei keine Rolle. 

Das BEM dient der betrieblichen Prävention. Es soll möglichst frühzeitig geklärt werden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine dauerhafte Fortsetzung des  Beschäftigungsverhältnisses zu fördern, wie also die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. 

Wir gestalten für Ihr Unternehmen diesen offenen Suchprozess kooperativ mit allen Beteiligten, um Möglichkeiten zu finden, wie Arbeitsunfähigkeitszeiten reduziert werden können. Dabei ergeben sich ganz unterschiedliche Maßnahmen, mit denen Arbeitsbedingungen oder Arbeitsabläufe verbessert und die Beanspruchung der Belegschaft reduziert werden kann. Zunehmend steht auch die Reduzierung psychischer Beanspruchungen im Fokus.

 

BEM-Prozess


Erkrankungen von Beschäftigten bedeuten teure Personalausfälle, eine zusätzliche Belastung für Nicht-Erkrankte und meist auch erhebliche Risiken für die betriebliche Produktivität. Ihre Chancen bei der Implementierung eines BEM sind:


Chancen für das Unternehmen:

  • Verringerung von Ausfallzeiten, Senkung der Kosten von Entgeltfortzahlungen
  • Frühzeitige Vorbereitung des Betriebes auf den demografischen Wandel: älter werdende Belegschaft
  • Positive Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und Identifikation mit dem Betrieb
  • Positiver Imagefaktor durch kompetente und weitblickende Personalarbeit
  • Inanspruchnahme externer Leistungen
  • Kostensenkung durch Inanspruchnahme externer Finanzierungsmöglichkeiten
  • Festgelegte Handlungshilfe bei “Problemfällen“
  • Mitarbeitende können dem Betrieb erhalten bleiben, Erhalt von Fachwissen
  • Abwendung von Schadensersatzansprüchen
  • Schnellere Abwicklung von Kündigungsverfahren
  • Mehr Rechtssicherheit bei krankheitsbedingter Kündigung



Chancen für die Mitarbeitenden:

  • Krankmachende Faktoren erkennen und beseitigen, damit neuer AU vorbeugen = finanzielle Verluste vermeiden
  • Vorbeugung drohender Chronifizierung
  • Sicherheit durch Datenschutz
  • Vertraulichkeit
  • Veränderungen in der Arbeitsorganisation
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Reduzierung psychischer Stressfaktoren
  • Stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
  • Vermittlung von Ansprechpartnern
  • Hilfen beim Ausgleich von Behinderungen

Die Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement versetzt Sie in die Lage Ursachen und Gründe für Langzeiterkrankungen aufzudecken und entsprechend reagieren zu können. Beim BEM geht es um die Suche nach geeigneten betrieblichen Maßnahmen und nicht um medizinische Behandlung. Wir begleiten Sie in allen Phasen des betrieblichen Eingliederungsmanagements.



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